Nachranganleihen sind Anleihen, die im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Emittenten (= Herausgeber des Wertpapiers) in der zweiten Reihe stehen, d. h. nachrangig sind. So können in Verlustjahren Zinszahlungen ausfallen. Im Falle einer Insolvenz werden zunächst die normalen (erstrangigen) Anleihegläubiger vollständig berücksichtigt, bevor Nachranganleihen überhaupt getilgt werden. Die erwartete Rendite von Nachranganleihen liegt über derjenigen erstrangiger Anleihen, da das Risiko von Nachranganleihen deutlich höher ist. Sie besitzen Eigenschaften von Aktien, weil deren Zinszahlung (analog einer Dividende) vom Unternehmenserfolg abhängt und somit ausfallen kann.