Faire Vermögensberatung geht nur als Honorarberater
Was ist faire Vermögensberatung?
“Mit Honorarberatung wird eine Beratung in Finanz- und Vermögensfragen bezeichnet, bei welcher der Berater per Gesetz keine Provisionen oder sonstige Vergütungen der Produktanbieter erhält, sondern stattdessen ein Honorar vom Beratungsempfänger.”*1
Anders formuliert:
Gehen Sie zu Ihrer Hausbank werden Ihnen in den meisten Fällen Investmentlösungen angeboten, bei denen der Berater bzw. die Bank eine Provision bekommt. Diese Fonds stellen aber nicht zwingend die beste Lösung für Ihre persönliche Anlagesituation dar. Oft weisen die Fonds hohe Fondskosten (TER) auf, hängen in der Performance zurück oder passen gar nicht erst in Ihr Portfolio.
Ein Honorarberater wird Ihnen hingegen immer den zu Ihnen passenden Fonds empfehlen, da er komplett unabhängig und frei von Provisionsdruck beraten kann. Für diese Beratungsleistung wird ein geringes, zuvor vereinbartes Honorar berechnet, bei der Fairmögensberatung sind dies 0,38 % p. a..
Der Schutz der Honorarberatung
Die Bezeichnungen “Honorarberatung”, Honorarberater” oder “Honorar-Finanzanlagenberater” sind in der deutschen Gewerbeordnung (GewO) sowie im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt und geschützt. Nicht jeder darf sich Honorarberater nennen. Berater oder Firmen, die diesen Titel tragen wollen, müssen eine Lizenz beantragen, welche von der Handelskammer oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vergeben wird. Einmal erteilt wird die Lizenz jährlich überprüft. Da dies eine gewisse Hürde darstellt gibt es in Deutschland nur eine geringe Anzahl von Honorarberatern nach §34h GewO ca. 306 Stück (Stand Januar 2023).
Unternehmen und Berater, die in Ihrer Beratung auf Investmentfonds und geschlossene Investmentvermögen setzen werden über die Handelskammern nach §34h GewO zugelassen. Firmen sowie Berater die darüber hinaus auch Einzelaktien, Zertifikate etc. in die Beratung mit aufnehmen wollen, werden von der BaFin überwacht. Für beide gelten aber dieselben, strengen Vorgaben in Bezug auf Unabhängigkeit.
Unsere Philosophie der Honorarberatung
Für uns als Fairmögensberatung war es ein natürlicher Schritt uns als Honorarberater nach § 34h GewO lizenzieren zu lassen. Dies ergibt sich bereits aus unserer Unternehmensphilosophie heraus, in der die unabhängige Beratung bereits als Teil der DNA verankert ist. So war für uns auch von Beginn an klar, dass wir jegliche Kickbacks (Rückvergütungen, die meist von Fondsanbietern an den Vermittler gezahlt werden) direkt an unsere Kunden weiterleiten, sodass die erzielten Gewinne unserer Kunden so hoch wie möglich ausfällt.
Die verschiedenen Formen des “Beraters” nach GewO und WpHG
Es gibt vier Gruppen, in welche die Honorarberatung in Deutschland aufgegliedert ist:
- Honorar-Anlageberater, § 31 Abs 4c WPHG
- Honorar-Finanzanlagenberater § 34h GewO
- Versicherungsberater § 34d Abs. 2 GewO
- Honorar-Immobiliardarlehensberater § 34i Abs. 5 GewO.
Die beiden ersten Gruppen unterliegen denselben gesetzlichen und ethischen Anforderungen, unterscheiden sich wie oben schon erwähnt nur im Umfang des Investmentangebots.
Achtung vor Betrug
Leider wird mit dem Siegel der Honorarberatung auch Missbrauch betrieben. So gibt es viele Berater, die zwar eine Lizenz halten, aber gleichzeitig als Makler oder Vermittler tätig sind und im Hintergrund zusätzlich über Provisionen vergütet werden.
Einen ersten Hinweis gibt das Impressum des favorisierten Beraters. Ist hier allein die Zulassung nach § 34h GewO eingetragen oder eventuell noch eine zusätzliche als Finanz-Vermittler, Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter?
Unser Impressum finden Sie hier.
Schreibe einen Kommentar