Depotübertrag – schnell und unkompliziert wechseln

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Ein Depotübertrag ist weder kompliziert noch aufwendig. Im folgenden Artikel erfahren Sie, wie Sie einfach und schnell einen Depotübertrag zu uns und unserer Partnerbank, der DAB vornehmen. Außerdem informieren wir Sie, welche weiteren Punkte Sie beachten müssen.

Was ist ein Depotübertrag?

Der Depotübertrag zu einem neuen Depotanbieter ist vergleichbar mit einem Umzug – nur schneller und unkomplizierter. Ihre Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, ETFs oder Indexfonds) sind aktuell im Depot bei Anbieter X und sollen nun zu Anbieter Y übertragen werden. An dem Depot selbst und dessen Zusammensetzung ändert sich nichts.

Was sind Gründe für einen Depotübertrag?

Es gibt verschiedene Gründe für einen Depotübertrag. Hierzu zählen unter anderen, dass der neue Anbieter mit besseren Konditionen und Service überzeugen kann. Ein weiterer ausschlaggebender Grund sind die Depotkosten. So zahlen die Kunden der Fairmögensberatung bei der DAB keine Depotkosten für die Verwahrung und nur eine geringe Transaktionspauschale von 0,15 % pro Jahr (bezogen auf das Depotvolumen), um beliebig viele Käufe und Verkäufe tätigen zu können. Jegliche Form von Kick-Backs (d. h. Zahlungen, die von Fondsgesellschaften normalerweise an die Depotbank/den Vermögensberater geleistet werden) werden direkt und in voller Höhe an die Kunden der Fairmögensberatung weitergegeben.

Ein Beispiel, welches den Vorteil der Weitergabe von Kick-Backs verdeutlicht, ist der DWS Akkumula LC Fond. Hier bekommen die Kunden der Fairmögensberatung 0,5 % pro Jahr zurückerstattet und sparen sich dadurch fast die gesamte Jahresgebühr der Fairmögensberatung (0,53 % pro Jahr bezogen auf das Depotvolumen). Dennoch gibt es auch einige Kreditinstitute (z. B. Deka Investments und Union Investment), die Kick-Backs nicht an ihre Kunden weiterleiten. Wir berücksichtigen dies bei der Auswahl unserer Fonds und nehmen nur Investmentprodukte in unseren Katalog auf, die uns vollends überzeugen.

Welche Kosten sind mit einem Depotübertrag verbunden?

Ein Gericht hat im Jahr 2004 entschieden, dass Banken in Deutschland für einen Depotübertrag keine eigenen Kosten in Rechnung stellen dürfen. Das heißt, Ihr Depotübertrag innerhalb Deutschlands ist für Sie kostenlos. Komplizierter ist dies beim Thema Steuern. Mehr dazu finden Sie unter Abschnitt 7.

Befindet sich Ihr derzeitiges Depot im Ausland, können allerdings zusätzliche Kosten bei einem Depotübertrag anfallen. In diesen Fall bitten wir Sie, unser Team zu kontaktieren. Wir unterstützen und begleiten Sie gerne bei dem Depotübertrag. Unser Kontaktformular finden Sie hier.

Wie funktioniert ein Depotübertrag zur DAB?

1. Über die Fairmögensberatung ein neues Depot bei der DAB eröffnen

Registrieren Sie sich bei der Fairmögensberatung und eröffnen Sie über unsere Webseite ein Depot mit Verrechnungskonto bei der DAB. Dafür müssen Sie sich unter anderem per POSTIDENT legitimieren. 

2. Dokument ausfüllen und abschicken

Füllen Sie das verlinkte Dokument aus und schicken Sie dieses an die DAB.

Auftrag zum Einzug von Konto und Depot

Sollten sich hier Fragen oder auch Probleme ergeben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Wie lange dauert ein Depotübertrag?

Ein Depotübertrag kann 1 bis 3 Wochen in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie von der Erteilung des Auftrags zur Übertragung bis zur Einbuchung in das neue Depot nicht über Ihre Wertpapiere verfügen können, d. h. Sie können diese Wertpapiere nicht verkaufen.

Muss ich mein altes Depot löschen?

Sofern Sie alle Wertpapiere in das aktuelle Depot übertragen, können Sie entscheiden, ob Sie Ihr altes Depot löschen wollen. Den zur Löschung erforderlichen Auftrag können Sie zusammen mit dem Depotübertrag erteilen.

Steuerliche Behandlung eines Depotübertrags

Die steuerliche Behandlung kann abhängig von der Art der Transaktion variieren. Bleibt der Depotinhaber gleich, findet kein Gläubigerwechsel statt und es entstehen keine steuerlichen Konsequenzen. Auch die steuerlichen Daten (z. B. Erwerbskosten) werden für die übertragenen Wertpapiere mitgeliefert.

Sind die Inhaber des abgebenden Depots und derjenige des empfangenden Depots nicht identisch (Gläubigerwechsel), wird ein fiktiver Verkauf der übertragenen Wertpapiere unterstellt, sodass 25 % Abgeltungsteuer auf den (fiktiven) Verkaufsgewinn belastet wird. Hiervon gibt es wieder Ausnahmen (z. B. Erbschaft oder Schenkung), wobei in diesen Fällen die Finanzbehörden über den Übertrag informiert werden, um eine korrekte Besteuerung (z. B. Erbschaftsteuer) sicherzustellen. 

Bei einem Gläubigerwechsel empfehlen wir Ihnen, sich über die steuerlichen Konsequenzen vorab zu informieren und ggf. Ihren Steuerberater zu konsultieren.

Fazit

Sie wissen nun, was zu tun ist? Klasse, das freut uns zu hören. Ihrem Depotübertrag zur Fairmögensberatung steht nun nichts mehr im Weg. Falls Sie doch noch ein paar Fragen haben sollten, können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Wir freuen uns auf Sie!

Wir beantworten Ihre Fragen 

Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg zu Ihrem ersten Investment begleiten zu können. Schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ. Für Anregungen, Fragen zu ihrem Portfolio oder unserem Angebot, sind wir zwischen 9:30 und 18:00 Uhr per Chat oder E-Mail zu erreichen. 

Cedric hat während seines Studiums der BWL einen echten "Aha!"-Moment im Hinblick auf die Notwendigkeit und des Potentials der Geldanlage erlebt. Seitdem widmet er sich diesem Thema privat wie beruflich.

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