Vorabpauschale 2024 erklärt: Steuern auf ETFs und Fonds berechnen
Sie besitzen Fonds oder ETFs? Dann sollten Sie sich mit der Vorabpauschale beschäftigen. In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur Vorabpauschale 2024: von der Berechnung bis hin zu praktischen Tipps.
Wichtig: Dieser Artikel stellt weder Anlage- noch Steuerberatung dar. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert, dennoch empfehlen wir bei spezifischen Fragen die Konsultation eines Anlage- oder Steuerberaters.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt. Im Kern geht es darum, dass der Staat auch dann Steuern auf Fondsgewinne erheben möchte, wenn ein Fonds seine Erträge nicht ausschüttet, sondern direkt wieder anlegt (man spricht hier von thesaurierenden Fonds). Die Besteuerung erfolgt jährlich, auch wenn Sie Ihre Fondsanteile noch gar nicht verkauft bzw. ihre Gewinne noch nicht realisiert haben. Die Vorabpauschale soll eine regelmäßige Besteuerung aller Fondsanleger sicherstellen.
Welche Anlageformen sind betroffen?
Die Vorabpauschale ist für Anleger relevant, die in Investmentfonds investieren – das gilt sowohl für klassische Investmentfonds als auch für ETFs. Die Art des Fonds, ob Aktien-, Renten- oder Mischfonds, ist dabei zweitrangig. Entscheidend ist vielmehr die Ausschüttungspolitik des Fonds: Bei ausschüttenden Fonds reduzieren die regelmäßigen Ausschüttungen die Vorabpauschale. Oft führt dies dazu, dass keine zusätzliche Besteuerung stattfindet. Anders sieht es bei thesaurierenden Fonds aus, die ihre Erträge direkt wieder anlegen – hier greift die Besteuerung regelmäßig. Für klassische Direktanlagen außerhalb von Fonds, wie etwa einzelne Aktien oder Anleihen, spielt die Vorabpauschale keine Rolle.
Interaktiver Rechner zur Vorabpauschale
Mit unserem interaktiven Rechner haben Sie die Möglichkeit, eine Schätzung über die voraussichtlich fällige Vorabsteuer zu erhalten. Probieren Sie es aus!
Vorabpauschale-Rechner 2024
Ergebnis der Berechnung
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis nur der groben Orientierung dienen soll. Eine verbindliche Aussage können wir im Rahmen des Rechners leider nicht bieten. Sind Sie kirchensteuerpflichtig, rechnen Sie bitte damit, dass die Steuer um circa 2,4 % höher ausfällt.
So wird die Vorabpauschale 2024 berechnet
Schritt 1: Ermittlung des Basisertrags
- Nehmen Sie den Wert Ihres Fondsanteils zum 1. Januar 2024
- Multiplizieren Sie diesen mit 2,29 % (Basiszins 2024)
- Multiplizieren Sie das Ergebnis mit 0,7
Beispiel: Bei einem Fondsanteil von 100 Euro ergibt sich ein Basisertrag von 1,603 Euro (100 € × 2,29 % × 0,7).
Schritt 2: Wertsteigerungen prüfen
Es gilt:
- Ist Ihr Fonds weniger gestiegen als der Basisertrag? Dann zahlen Sie nur auf die tatsächliche Wertsteigerung Steuern.
- Ist Ihr Fonds stärker gestiegen? Dann zahlen Sie maximal auf den Basisertrag Steuern.
- Ist Ihr Fonds im Wert gefallen? Dann zahlen Sie keine Vorabpauschale.
Schritt 3: Teilfreistellungen berücksichtigen
Je nach Fonds bleiben Teile steuerfrei:
- Bei Aktienfonds (mindestens 51 % Aktien): 30 % der Vorabpauschale bleiben steuerfrei
- Bei Mischfonds (mindestens 25 % Aktien): 15 % der Vorabpauschale bleiben steuerfrei
Schritt 4: Steuern berechnen
Auf den verbleibenden Betrag fallen an:
- 26,375 % (Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag)
- Gegebenenfalls Kirchensteuer
Ausschüttende vs. thesaurierende Fonds
Bei ausschüttenden Fonds ist die Vorabpauschale meist kein großes Thema. Warum?
- Ausschüttungen reduzieren die Vorabpauschale direkt.
- Beispiel: Liegt der berechnete Basisertrag bei 2 Euro pro Anteil und der Fonds schüttet 2,50 Euro aus, fällt keine Vorabsteuer an.
- Die Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag wird bereits bei der Ausschüttung einbehalten.
- Nur wenn die Ausschüttungen niedriger als die berechnete Vorabpauschale sind, wird die Differenz besteuert.
Praxisbeispiel zur Vorabpauschale
Nehmen wir an, Sie besitzen 100 Anteile eines thesaurierenden Aktienfonds.
1. Ausgangslage:
Wert pro Anteil am 1.1.2024: 50 Euro
- Gesamtwert: 5.000 Euro
- Wertsteigerung im Jahr 2024: 3 %
2. Basisertrag berechnen:
- Pro Anteil: 50 € × 2,29 % × 0,7 = 0,80 Euro
- Für alle Anteile: 0,80 € × 100 = 80 Euro
3. Wertsteigerung prüfen:
- 3 % von 5.000 € = 150 Euro
- Da die Wertsteigerung (150 €) höher ist als der Basisertrag (80 €), wird der Basisertrag herangezogen
4. Teilfreistellung berücksichtigen:
- 30 % von 80 € = 24 € bleiben steuerfrei
- Steuerpflichtig: 56 €
5. Steuer berechnen:
- 26,375 % von 56 € = 14,77 €, ggfs. zzgl. Kirchensteuer
Diese 14,77 € zieht Ihre Bank Anfang Januar automatisch von Ihrem Verrechnungskonto ein.
Was sollten Sie jetzt tun?
Zwei wichtige Punkte sollten Sie zum Jahresende beachten:
Freistellungsauftrag prüfen
Überprüfen Sie Ihren Freistellungsauftrag (1.000 Euro pro Person). Dieser führt dazu, dass etwaige (Vorab-)Steuern bis zur Ausschöpfung des Freistellungsauftrages nicht anfallen.
Verrechnungskonto vorbereiten
Sie sollten den voraussichtlichen Betrag auf Ihrem Verrechnungskonto bereithalten. Am einfachsten ist es, wenn SIe die folgende Faustregel beachten:
- Pro 10.000 Euro in Aktienfonds oder -ETFs: etwa 30 Euro (mit Kirchensteuer 33 Euro)
- Pro 10.000 Euro in Mischfonds oder -ETFs: etwa 36 Euro (mit Kirchensteuer 40 Euro)
- Pro 10.000 Euro in Anleihenfonds oder -ETFs: etwa 43 Euro (mit Kirchensteuer 46 Euro)
Wichtig zu wissen:
- Die genaue Berechnung erfolgt automatisch durch Ihre Bank.
- Der Einzug findet zum Jahreswechsel statt.
- Eine spätere Verrechnung mit tatsächlich realisierten Gewinnen ist möglich.
Ein positiver Aspekt: Beträge, die jetzt über die Vorabpauschale versteuert werden, werden Ihnen bei einer tatsächlichen Realisierung Ihrer Gewinne in der Zukunft angerechnet und senken dann Ihre Steuerlast.
Sie haben noch Fragen zur Vorabpauschale?
Das Team der FAIRmögensberatung steht Ihnen jederzeit persönlich zur Seite.